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Rechtsgebiete_

Kompetenz in allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, erfahren, an Ihrer Seite.

Wir beraten Sie umfassend, vom Beginn des Ermittlungsverfahrens über die Hauptverhandlung in allen Instanzen oder in der Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Sie können uns in jedem Verfahrensstadium ansprechen.

Wir empfehlen eine unverzügliche Kontaktaufnahme nach der ersten Kenntnis eines strafrechtlichen Vorwurfs. Je eher wir für Sie tätig werden können, desto größer sind die Spielräume, die sich für erfolgreiche Verteidigung bieten. Frühzeitige Aktenkenntnis und – soweit ratsam – rechtzeitiger Vortrag gegenüber den Ermittlungsbehörden sind am ehesten geeignet, eine Anklage oder eine andere nachteilige Abschlussentscheidung zu verhindern.

Auch wenn ein Verfahrensabschluss im Ermittlungsverfahren wünschenswert ist und wir uns hierfür stets einsetzen, ist eine Hauptverhandlung manchmal unumgänglich. Dann hilft unsere forensische Erfahrung vor Gericht und unsere Expertise im Verfahrensrecht, dort bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Nach einem Urteil muss das Verfahren nicht zu Ende sein: Rechtsmittelverfahren, insbesondere das Verfahren in der Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, verlangen spezifische Kenntnisse der strengen gesetzlichen und richterrechtlichen Vorgaben. Wir weisen diese Expertise aufgrund vielfacher Verteidigung in Revisionsverfahren auf.

Unsere Rechtsgebiete

Strafrecht ist vielschichtig. Unsere Kanzlei deckt das gesamte Spektrum ab – von der frühen Beratung im Ermittlungsverfahren bis zur engagierten Verteidigung vor Gericht.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind rechtlich wie tatsächlich komplex. Dazu kann bereits das bloße Bestehen eines Ermittlungsverfahrens für betroffene Privatpersonen wie Unternehmen rufschädigend bis existenzgefährdend wirken. Ob allein oder im Team sind wir es gewohnt, auch extrem umfangreiche Verfahren zu bearbeiten. Das Spektrum reicht von Betrug über Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bis zu Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzen und Straftatbeständen aus dem Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Im Steuerstrafrecht beraten und verteidigen wir in Verfahren etwa wegen Steuerhinterziehung und -verkürzung, Zolldelikten oder Subventionsbetrugs. Auch im Zusammenhang mit der Erstattung von Selbstanzeigen beraten wir Sie.

Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittel-strafrecht

Ob Handeltreiben mit großen Mengen Betäubungsmitteln, Kryptomessenger- Verfahren rund um Encrochat, Sky oder ANOM, oder kleinere Mengen weicher Drogen: Wir kennen uns mit dem BtMG, dem Arzneimittelgesetz und dem Konsumcannabisgesetz bestens aus und wissen, wie gerade auch in Haftsachen sowie in Verfahren, welche die Staatsanwaltschaft unter dem Label „Organisierte Kriminalität“ behandelt, verteidigt werden muss.

Kapitalstrafrecht

Verfahren wegen (versuchten) Mordes und Totschlags vor dem Schwurgericht zeichnen sich durch die potentiell große Fallhöhe aus. Wir scheuen die schwierigen Verfahren auf diesem Gebiet nicht, sondern bringen uns vor Gericht leidenschaftlich für Sie ein.

Strafbefehlsverfahren

Das rein schriftliche Strafbefehlsverfahren betrifft zwar häufig Vorwürfe eher geringeren Gewichts. Trotzdem lohnt es sich, hier tätig zu werden, und den Einspruch innerhalb der Zweiwochenfrist ab Zustellung einzulegen. In der anschließenden Hauptverhandlung lassen sich oft noch Verfahrenseinstellungen, Freisprüche oder andere deutliche Verbesserungen erreichen.

Untersuchungshaft

Wird ein Haftbefehl vollstreckt, steht das Leben des Beschuldigten und seines Umfelds Kopf. Gefragt sind schnelle und entschlossene Verteidigung gegen die Fortdauer der Haft und eine gewissenhafte und engmaschige Betreuung des inhaftierten Mandanten. Wir wissen, wie in diesen Fällen mit der Justiz und den Haftanstalten umzugehen ist. Der effektive Rechtsschutz ihrer Freiheit beraubter Beschuldigter ist uns besonders wichtig.

Allgemeines Strafrecht

Zum sogenannten „Kernstrafrecht“ gehören alle Vorwürfe aus dem StGB jenseits der spezialgesetzlichen Strafnormen. Wir verteidigen Sie in all diesen Verfahren.

Revisionsverfahren

Das in den meisten Fällen rein schriftliche Verfahren ohne Hauptverhandlung vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof mit zahlreichen gesetzlichen und in richterlicher Rechtsfortbildung geschaffenen Klippen ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.

Presserechtliche Begleitung

Besonders im Fall von Persönlichkeiten, die in der Öffentlichkeit stehen, ist eine medien- und presserechtliche Begleitung nötig oder zielführend. In geeigneten Verfahren vertreten wir Sie auch hier.

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